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   LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95   

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https://dejure.org/1996,3239
LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95 (https://dejure.org/1996,3239)
LAG Berlin, Entscheidung vom 04.06.1996 - 5 Sa 136/95 (https://dejure.org/1996,3239)
LAG Berlin, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - 5 Sa 136/95 (https://dejure.org/1996,3239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT-O § 12
    Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des BAT-O

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit; Geltungsbereich; BAT; Versetzung; Lehrer; Berlin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91

    Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses - Klärung des

    Auszug aus LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95
    Künftig entstehende Rechtsverhältnisse sind feststellungsfähig, wenn die rechtserzeugenden Tatsachen schon feststehen (BAG, Beschluss vom 19. Oktober 1993 - 9 ABR 478/91 -, NZA 94, 452 -).

    Diese Voraussetzung liegt dann vor, wenn das Klagebegehren eine auf greifbare Tatsachen beruhende, gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit aufzeigt, die durch das Feststellungsurteil beseitigt werden kann (BAG, NZA 1994, 452).

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95
    Im Zweifel gilt daher im öffentlichen Dienst Normenvollzug; für die Zusage einer übertariflichen Leistung als Ausnahmetatbestand müssen entsprechende Anhaltspunkte vorliegen, die diese Auslegung zulassen (vgl. etwa BAG, Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 -, NZA 1990, 899 ; BAG, Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 -).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95
    Denn entweder folgt aus der Vereinbarung über die Geltung des BAT-O nicht, dass die Arbeitvertragsparteien dies auch für diesen Fall festgeschrieben haben, weil im öffentlichen Dienst die vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages im allgemeinen allein den Sinn und die Bedeutung hat, auf einzelvertraglicher Ebene dasjenige Tarifrecht zur Geltung zu bringen, das bei beiderseitiger Tarifbindung maßgeblich wäre (vgl. etwa BAG, Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 -, NZA 1993, 616 ).
  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95
    Richtig ist, dass das sich aus der Eigenart des Arbeitsverhältnisses und der daraus resultierenden persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers ergebende Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch den Ort der Arbeitsleistung näher zu bestimmen, auch durch den Inhalt des Arbeitsvertrages beschränkt sein kann (BAG, NZA 1993, 1127 ; BAG, NZA 1992, 978).
  • BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91

    Unwirksamkeit der Mittagspausenregelung in Baden-Württemberg

    Auszug aus LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95
    Richtig ist, dass das sich aus der Eigenart des Arbeitsverhältnisses und der daraus resultierenden persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers ergebende Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch den Ort der Arbeitsleistung näher zu bestimmen, auch durch den Inhalt des Arbeitsvertrages beschränkt sein kann (BAG, NZA 1993, 1127 ; BAG, NZA 1992, 978).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92

    Eingruppierung; Feuerwehr-Schichtführer

    Auszug aus LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95
    Im Zweifel gilt daher im öffentlichen Dienst Normenvollzug; für die Zusage einer übertariflichen Leistung als Ausnahmetatbestand müssen entsprechende Anhaltspunkte vorliegen, die diese Auslegung zulassen (vgl. etwa BAG, Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 -, NZA 1990, 899 ; BAG, Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 -).
  • BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88

    Auslandsbeschäftigungsvergütung im Bereich des Bundesministeriums der

    Auszug aus LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95
    Unter Berücksichtigung des vom Bundesarbeitsgerichts entwickelten Dienststellenbegriffes, worunter die kleinste organisatorisch abgrenzbare Einheit verstanden wird, der der Angestellte zugeordnet ist (BAG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 6 AZR 342/88 -, ZTR 1990, 526 ), und des Dienststellenbegriffes im Sinne des PersVG Berlin, wonach gemäß der Anlage Nr. 10 zu § 5 PersVG Berlin jede einzelne Schule über die Dienststelleneigenschaft verfügt, dem Landesschulamt in Abweichung zum bisherigen Rechtszustand dagegen die Eigenschaft einer Dienstbehörde (vgl. bislang § 7 Nr. 4 PersVG Berlin) zukommt, spricht vieles dafür, dass der dem Feststellungsantrag zugrunde liegende Vorgang mit einem Wechsel der Dienststelle verbunden ist, also von einer Versetzung im Sinne des § 12 Abs. 1 BAT-O ausgegangen werden kann.
  • BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89

    Befristeter Drittmittelvertrag nach Hochschulrahmengesetz

    Auszug aus LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95
    Unter Berücksichtigung des vom Bundesarbeitsgerichts entwickelten Dienststellenbegriffes, worunter die kleinste organisatorisch abgrenzbare Einheit verstanden wird, der der Angestellte zugeordnet ist (BAG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 6 AZR 342/88 -, ZTR 1990, 526 ), und des Dienststellenbegriffes im Sinne des PersVG Berlin, wonach gemäß der Anlage Nr. 10 zu § 5 PersVG Berlin jede einzelne Schule über die Dienststelleneigenschaft verfügt, dem Landesschulamt in Abweichung zum bisherigen Rechtszustand dagegen die Eigenschaft einer Dienstbehörde (vgl. bislang § 7 Nr. 4 PersVG Berlin) zukommt, spricht vieles dafür, dass der dem Feststellungsantrag zugrunde liegende Vorgang mit einem Wechsel der Dienststelle verbunden ist, also von einer Versetzung im Sinne des § 12 Abs. 1 BAT-O ausgegangen werden kann.
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95
    So kann der Arbeitnehmer eine personelle Maßnahme des Arbeitgebers, zu deren einseitiger Anordnung sich dieser einer Berechtigung berühmt, im Rahmen einer Feststellungsklage zu einer gerichtlichen Überprüfung stellen (BAG, Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 -, NZA 1993, 714 ).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95
    Einem solchen Antrag fehlt es grundsätzlich nicht an der notwendigen Bestimmtheit (BAG, NZA 1992, 850 ; BAG, NZA 1995, 40: zu den Voraussetzungen der Bestimmtheit eines leugnenden Feststellungsantrages grundsätzlich: BAG, Urteil vom 10. Dezember 1991 - 9 AZR 319/90 -, NZA 1992, 472 ).
  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 521/85

    Vergütung einer sog. Kontostunde für das Abheben bargeldlos gezahlter Vergütung -

  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 113/92

    Freistellung am Rosenmontag - unzulässige Feststellungsklage

  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 446/83

    Anzahl der Pflichtstunden für Erzieher in Schulen für praktisch Bildbare

  • BAG, 10.12.1991 - 9 AZR 319/90

    Lohnnachweiskarte im Baugewerbe; unzulässiger Feststellungsantrag

  • BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87

    Befugnis von Redakteuren zur Eingabe von Daten in ein rechnergesteuertes

  • LAG Berlin, 09.01.1996 - 3 Sa 109/95

    Lehrkraft; Lehrer; Berlin; Versetzung; Arbeitsstätte; Zulässigkeit;

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 282/92

    Arbeitszeitverkürzung durch freie Tage

  • BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91

    Vertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

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